OTS Sandstrahlsysteme - Elektrotechnik Ges.m.b.H., FN 179571a, ATU 46324507, 3442 Langenrohr, Tullnerstr. 21 („OTS“)


Vorbemerkungen und Geltung

OTS erbringt Leistungen beinhaltend den Verkauf von Waren im Bereich Elektrotechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik sowie Bau und Verkauf von Sandstrahlanlagen samt Einschulung. Jedwede Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grund dieser AGB. Sie sind integrierender Bestandteil jeder an uns gerichteten Bestellung bzw. jedes Auftrags und jedes Vertrages, dies sowohl in laufender als auch in künftiger Geschäftsverbindung. Diese AGB gelten zwischen uns und unserem Vertragspartner, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Hinweise des Vertragspartners auf (von unseren) abweichende Geschäftsbedingungen in der Bestellung oder in sonstigen der Bestellung vorausgehenden Schriftstücken gelten als nicht beigesetzt. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichende Vertragsbedingungen.


1. Allgemeines

Alle Vereinbarungen müssen schriftlich niedergelegt werden. Mündliche Absprachen und nachträgliche Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für zugesicherte Eigenschaften. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie sind für uns nicht verpflichtend, auch wenn ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprochen wird. Bestellt ein Käufer Ware zur direkten Berechnung an seinen Kunden, so haftet er mit diesem gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des Vertrages.


2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 30 Tage ab Zugang des Angebots gebunden.


3. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich. Eine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlags kann nicht übernommen werden. Ungeachtet der Existenz eines Kostenvoranschlages wird in jedem Fall nach tatsächlicher Menge/Leistung zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet. Kostenüberschreitungen bis 15% sind jedenfalls zu tolerieren. Darüber hinausgehende Kosten sind vom Kunden jedenfalls zu übernehmen, wenn er von der überschreitung informiert wurde. Eine gesonderte Verständigung ist nicht erforderlich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich. Ein Abgehen von dieser Entgeltlichkeit liegt im alleinigen Entscheidungsbereich von OTS und wird je Kostenvoranschlag entschieden. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt wird.


4. geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen, Kosten voranschläge, Software-Programme und sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein entgeltlich produzierter Kostenvoranschlag sowie jedwede andere an den Auftraggeber übergebene Unterlage stellt ein Werk im Sinne des §1 UrhG dar und ist urheberrechtlich geschützt. Alle Verwertungsrechte liegen beim Urheber. Jegliche Art der Verwendung, einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Urhebers zulässig.


5. Preise

Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug und gelten, wenn nichts anderes vereinbart, „ab Werk" Langenrohr, ohne Verpackung und ohne Verladung. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro und sind unverbindliche Richtpreise. Die Berechnung erfolgt stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen.


6. Kundenseitige Leistungen

Den Kunden trifft die Verpflichtung für folgende Leistungen zu sorgen, die Voraussetzung für unsere Tätigkeit sind: Öl- und wasserfreie Druckluft-Zuführung bis Verbraucher, unentgeltliche Beistellung von Strom und Wasser, Hebezeuge entsprechend dem Gewicht der schwersten Komponenten, Platz für Zufahrt und Aufstellung von LKW und Kran, befestigter, befahrbarer Untergrund, Fundamente laut Konstruktionsvorgabe, Aufstellplatz gut zugänglich, beleuchtet und frei von Hindernissen/Fremdmaterial, E-Installation, problemlose Einbringung des Materials muss gewährleistet sein. Alle aus Verletzung der Kundenverpflichtung entstehenden Mehrkosten sind von diesem zu tragen.


7. Spesen

Für vom Auftraggeber beauftragte Reisetätigkeiten zu Lokationen des Auftraggebers werden grundsätzlich Fahrtspesen in der Höhe von EUR 0,51 je angefangenem Kilometer verrechnet. Des Weiteren werden je angefangener halber Stunde Fahrtzeit Fahrtkosten in der Höhe von EUR 35,- in Rechnung gestellt. Allfällig anfallende übernachtungskosten und Diäten bei mehrtägigen vom Vertragspartner beauftragten Dienstfahrten werden separat in Rechnung gestellt.


8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers zu erfolgen. Skonto ist gesondert schriftlich zu vereinbaren. Wir sind jederzeit berechtigt, Vorauszahlung in voller Höhe oder Anzahlung zu fordern. Ab einem Nettoauftragswert von EUR 2.000,00 fallen jedenfalls 40 % Anzahlung an.


9. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.


10. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes und/oder Rechtsanwaltes zu ersetzen. Der Kunde hat darüber hinaus – bei Mahnung durch uns – jedenfalls einen Betrag von Euro 40,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.


11. Verpackung und Lieferung

Unsere Verkaufspreise für den Verkauf von Ware beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Lieferung, Montage und Aufstellung. Diese Leistungen werden auf Wunsch nach gesonderter Beauftragung und gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht gestellt werden. Gelieferte Ware kann nur in begründeten Ausnahmefällen und nur original verpackt zurückgenommen werden. Bei fehlender Verpackung werden nur 90% des Rechnungswertes vergütet. Beschädigte Sendungen welche durch Bahn, Post oder Spedition zugestellt werden, sind sofort bei Erhalt beim Zusteller zu beanstanden und es ist beim Zusteller Schadenersatz zu fordern.


12. Transport

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen ist Sache des Käufers. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügung von hoher Hand - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien für die Dauer der Störungen im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine angemessene Lagergebühr, jedenfalls aber EUR 100,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 25% des Rechnungsbetrags als vereinbart.


13. Rücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie Konkurs, Konkursabweisung oder Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Nettorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, ausstehende Lieferungen / Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von zumindest 30 % des Nettorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.


14. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden – auch zukünftigen - Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns bleiben die gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Der Käufer ist nicht berechtigt, nicht vollständig bezahlte Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Dagegen ist der Käufer berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns vereinbarungsgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Der Käufer gilt in diesem Falle als Verwahrer. Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne Rücktritt und ohne Nachfrist auf Kosten des Käufers die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Vorsorglich tritt uns der Käufer bereits jetzt die Forderung aus dem Verkauf von Waren ab, an denen wir Eigentumsrechte haben. Die Höhe der Forderungsabtretung richtet sich nach dem Absolutbetrag unserer Eigentumsanteile an der verkauften Ware. Auf Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Verbleib der Waren zu geben, die unser Eigentum sind. über im vorstehenden Sinne abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns und den von der Abtretung betroffenen Abnehmer unaufgefordert und unverzüglich in Kenntnis zu setzen. übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers entsprechende Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


15. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Vertragsseiten ist 3442 Langenrohr. Die vorstehenden Bedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt und rechtsverbindlich. Der Käufer verzichtet auf seine anders lautenden Bedingungen.


16. Pönale

Für den Fall des Verzugs bzw. der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung einer Leistung an uns wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag Euro 250,00. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist ebenfalls zu ersetzen.


17. Einseitige Leistungsänderung

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere Lieferfrist- oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.


18. Gewährleistung – Garantie

Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gegenüber Unternehmern. Danach ist die Ware oder Leistung nach der Ablieferung/übergabe unverzüglich zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich mit Einschreiben bekannt zu geben. Der übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum übergabezeitpunkt vorhanden war. Die Vermutung gemäß § 924 ABGB ist damit ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware/Leistung als genehmigt und abgenommen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung bzw Anfechtung wegen laesio enormis aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Das Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB steht dem Käufer/Auftraggeber nicht zu. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Waren bzw die erbrachte Leistung von fremder Seite oder durch Verarbeitung verändert wurde. Die Gewährleistung erlischt weiters, wenn der Käufer / Auftraggeber Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt, Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen nicht beachtet, Teile überbeansprucht oder den Liefergegenstand unrichtig oder nachlässig behandelt oder uns nicht über die künftige Verwendung bzw das Einsatzgebiet der gelieferten/erstellten Waren bzw Leistungen informiert. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Störungen, überspannungen / chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Garantie gewähren wir nicht.


19. Schadenersatz

Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Schadenersatzregeln. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gegenüber Unternehmern. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsenverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer / Auftraggeber. Das Vorliegen von Vorsatz und Fahrlässigkeit muss uns nachgewiesen werden. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, soferne nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind. Unsere Haftung ist der Höhe nach mit EUR 10.000,00 – ausgenommen Personenschäden und Vorsatzschäden – beschränkt.


20. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet wurde.


21. Wertbeständigkeit

Die in diesen AGB und in unseren Angeboten genannten Positionen sind wertbeständig. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat der Lieferung / Montage errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis 1,5 % bleiben unberücksichtigt.


22. Verbot von Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit nicht gerichtlich festgestellten Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.


23. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen bzw. wesentliche Bestandteile der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw lückenhaft sein oder werden, so wird hiedurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen bzw Lücke tritt ersatzweise eine Regelung, wie sie die Parteien zur Erreichung des (wirtschaftlich) gleichen Ergebnisses in Kenntnis der Unwirksamkeit bzw Lücke vereinbart hätten.


24. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden ausschließlich von dem für den 3442 Langenrohr sachlich und örtlich zuständigen Gericht entschieden. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.